Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden werden ausschließlich durch unsere
nachfolgenden Geschäftsbedingungen bestimmt, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas
Abweichendes vereinbart ist. Anderslautende Bedingungen verpflichten uns nicht, auch
wenn wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
I. Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle - auch zukünftigen - Verträge
und sonstigen
Leistungen.
2. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, technische
Daten, Bezugnahmen auf Normen, sowie Angaben in Werbemitteln sind keine
Eigenschaftszusicherung, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet
sind.
II. Preise und Zahlungen
1. Die angegebenen Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer und ausschließlich
Verpackung.
2. Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem
Bundesbankdiskontsatz zu berechnen, auch ohne daß es einer Verzugsetzung bedarf.
III. Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
2. Transportversicherungen werden von uns nur auf schriftliche Anweisung des
Auftraggebers und für dessen Rechnung abgeschlossen.
IV. Lieferfristen
1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, sie beginnt jedoch
nicht vor der Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen,
Genehmigungen, und Freigaben.
2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren
Betrieb verlassen hat.
3. Bei Lieferverzug des Lieferanten kann der Auftraggeber erst nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist die ihm gesetzlich zustehenden Rechte geltend machen.
Schadenersatzansprüche aus Verzug und Nichterfüllung kann er auf keinen Fall verlangen.
V. Urheberrecht
1. Das Eigentums- und Urheberrecht an allen zu unserem Angebot und Lieferung
gehörenden Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Pläne, Berechnungen und Muster
behalten wir uns ausdrücklich vor. Von uns hergestellte Muster, Skizzen, Entwürfe und
Probedrucke bleiben unser Eigentum. Sie dürfen weder nachgeahmt, noch vervielfältigt,
noch Dritten Personen zugänglich gemacht werden.
2. Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung dafür, daß durch die Verwendung
der von ihm vorgelegten oder nach seinen Angaben hergestellten Muster, Pläne,
Druckvorlagen usw. nicht Rechte Dritter verletzt werden.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich
Nebenforderungen unser Eigentum.
VII. Beanstandungen und Abweichungen
1. -sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Mängel eines Teils der
Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Der Lieferant hat
das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Versteckte Mängel, die bei einer unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden waren,
dürfen nur dann gegen den Lieferanten geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge
innerhalb von 2 Monaten nach der Lieferung beim Lieferanten eintrifft.
3. Abweichungen des Liefergegenstandes von Angeboten, Mustern, Probe- und
Vorlieferungen sind nach Maßgabe der jeweils gültigen DIN-Normen oder anderer
einschlägiger technischer Normen zulässig.
4. Geringfügige Abweichungen in der Druckfarbe können nicht beanstandet werden.
5. Die Beständigkeit der Pläne ist abhängig von der verwendeten Drucktechnik und
Einfassung. Zwischen dem Musterpapier und den gelieferten Papieren können durch
technische Gegebenheiten beim Hersteller Schwankungen auftreten. Dafür können wir nicht
haftbar gemacht werden.
VIII. Korrekturvorlagen und Firmentext
1. Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber auf Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärt
zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.
2. Wir behalten uns das Recht vor, unseren Firmentext, sowie Firmenzeichen nach
Maßgabe des gegebenen Raumes oder Vorschriften auf Lieferungen aller Art anzubringen.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz.
2. Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlich Gerichtsstand
das zuständige Gericht unseres Firmensitzes.
X. Haftung
1. Der Auftraggeber hat die von uns erstellten Unterlagen auf Richtigkeit hin zu überprüfen.
Die Aufträge (Pläne) werden unter Berücksichtigung bestehender Vorgaben erstellt. Alle uns
bekannten Einzelheiten werden entsprechend eingearbeitet. Dies entbindet den
Auftraggeber nicht von seiner Haftungsverpflichtung (Unternehmerhaftung). Insbesondere
sind spätere örtliche Veränderungen (bauliche, technische usw.) oder bei der Erstellung
übersehene oder nicht bekannte Einzelheiten nachzuarbeiten.
XI. Savatorische Klausel
1. Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so sollen die übrigen
Bedingungen trotzdem ihre Gültigkeit behalten. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt
dann die gesetzliche Regelung. Soweit keine gesetzliche Regelung besteht, gilt die
Regelung die handelsüblich ist. Dieses gilt auch für Teile einzelner Klauseln.
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